Projekt liegt hinter dem Zeitplan

09.12.2022

Der Neubau, der bereits im Jahr 2022 erfolgen sollte, hatte sich verzögert. Ab August 2021 galt es, Fragen der erforderlichen Umweltschutzgenehmigungen und der Zuständigkeit zu klären. Letztere liegt beim Wirtschaftsministerium und nachgeschaltet beim LKN, da es sich um Hafengebiet handelt. Das LKN forderte Nachweise, dass die Mittelbrücke zum Hafengebiet gehört. Weiteren Klärungsbedarf gab es, da die Mittelbrücke zwar zum Hafengebiet gehört, anders als dieses aber auch zum Natura 2000-Gebiet.

Die Klärung dieser Fragen zog sich bis in den Dezember 2021. Vor dem Hintergrund Natura 2000 musste das naturschutzfachliche Gutachten erweitert werden, das im Februar 2022 fertiggestellt wurde. Ende Februar 2022 folgte der Antrag auf Genehmigung einer neuen Mittelbrücke beim LKN. Ein Bauantrag nach Landesbauordnung (LBO) wurde nicht gestellt, da es sich nicht um eine kommunalisierte Fläche handelt. Nach der LBO kann ein Bauantrag nur gestellt werden, wenn ein Flurstück eines Grundstücks vorhanden ist. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Wattenmeer ohne Flurstücke.