Kinder- und Jugendbeirat
Über den Kinder- und Jugendbeirat sollen laut Paragraf 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Kinder und Jugendliche an der politischen Arbeit beteiligt werden. In Wyk gibt es ein solches Gremium derzeit nicht.
Über den Kinder- und Jugendbeirat sollen laut Paragraf 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Kinder und Jugendliche an der politischen Arbeit beteiligt werden. In Wyk gibt es ein solches Gremium derzeit nicht.