Badestraße: Ehemalige Kurverwaltung ist marode

29.09.2022

Was wird aus dem Gebäude der ehemaligen Kurverwaltung in der Badestraße 111? Ursprünglich wollte die Stadt hier die Nationalpark-Ausstellung unterbringen. Nachdem die Ausstellung mittlerweile im ehemaligen AOK-Kinderheim auf Dauer ihre neue Heimat gefunden hat, sind diese Pläne allerdings kein Thema mehr, brachten aber eine wichtige Erkenntnis.

Denn bei der Bestandsaufnahme im Zusammenhang mit den damaligen Überlegungen wurde die marode Bausubstanz des in die Jahre gekommenen Gebäudes festgestellt. Diesem Umstand und dem Zustand der Heizungsanlage, die ausgetauscht werden müsste, der sonstigen technischen Gebäudeausrüstung und der nicht mehr zeitgemäßen Wärmedämmung geschuldet wurde deutlich, dass es nicht lohnt, in welcher Form auch immer in das Gebäude zu investieren.

Sanierung wäre nicht wirtschaftlich

Da somit eine Sanierung sicherlich 80 Prozent der Kosten für einen Neubau betragen würde, kann von Wirtschaftlichkeit keine Rede sein. „Vor diesem Hintergrund ergibt es keinen Sinn, noch in das Gebäude zu investieren. Jeder Cent wäre verbranntes Geld“, betont Wyks Bürgermeister Uli Hess. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Stadt beschlossen, das Gebäude in bester Lage abzureißen. Was an gleicher Stelle künftig realisiert werden kann, wird zeitnah eine Lenkungsgruppe der Stadt beschäftigen.

Wald hinter der Kurverwaltung: Baumbestand bleibt erhalten

Auch die künftige Nutzung des Geländes hinter der ehemaligen Kurverwaltung am Südstrand beschäftigt die Bürger. Hier ist neben den bereits existierenden Senioren-Fitnessgeräten unter anderem die Realisierung einer Boule- und Minigolfanlage geplant. Dazu muss der Wald in eine Parkanlage umgewandelt werden, wodurch bei einigen der Eindruck entstand, der bestehende Baumbestand müsse weichen.

Lediglich ein formaler Akt

Tatsächlich handelt es sich lediglich um einen formalen Akt: „Damit die geplante Parkanlage mit Erlebniswald und Minigolfanlage entstehen kann, muss der Wald nach dem Landeswaldgesetz in eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewandelt werden“, erläutert Uli Hess. Die für einen Wald geltenden engeren Abstandsgrenzen würden dann wegfallen und Planungen für das Projekt erst ermöglichen.

Hintergrund sind also lediglich der rechtliche Status der Fläche und die damit verbundenen Vorgaben; der Baumbestand soll erhalten bleiben. Lediglich Totholz würde aus Sicherheitsgründen entfernt und darauf geachtet werden, dass sich Bäume nicht gegenseitig im Wachstum behindern. Nur dann komme eventuell das Fällen eines Baumes in Betracht, so Hess.

26.000 neue Bäume

Am Ende hätte die Umwandlung nicht weniger, sondern mehr Bäume zur Folge. Denn bei Realisierung müssen an anderer Stelle auf der Insel 26.000 Bäume angepflanzt werden – auch dies sieht das Landeswaldgesetz vor. Wo dies geschehen könnte, ist im weiteren Verfahren noch zu regeln.

Ein Verfahren, in dem die Verantwortlichen von finalen Entscheidungen noch weit entfernt sind. So ist unter anderem die Realisierung einer Minigolfanlage im Bebauungsplan zwar vorgesehen, dafür müsste allerdings ein Betreiber gefunden werden. Wie in allen anderen Fällen auch schaffen Bebauungspläne lediglich Möglichkeiten und führen nicht automatisch zur Umsetzung der genannten Ziele oder Projekte.