Stadt Wyk beklagt unnütze Beklebungen von Verkehrsschildern

07.08.2025

Es ist mehr als eine Unart. Es ist tatsächlich eine Straftat. Wer einmal genauer hinschaut, findet in der Stadt Wyk vielerorts eine Flut an Aufklebern. Mal sind es Hinweise auf einen Fußballverein, mal politische Parolen. Kaum ein Laternenmast, eine Bushaltestelle oder ein Verkehrsschild ist verschont geblieben. Wissen die Verursacher eigentlich, was sie da tun? 

Im § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) steht es klar und deutlich: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Somit ist Sachbeschädigung eine Straftat. Und es kann noch schlimmer kommen: Sind die Sticker verfassungsfeindlich, drohen laut Polizei bis zu drei Jahren Gefängnis. Und wer Verkehrszeichen wie Vorfahrtzeichen oder Tempolimits mit Stickern unkenntlich beklebt, es infolgedessen zu einem Unfall kommt, begeht sogar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Dies kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. 

Die Stadt Wyk hat nun das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum gebeten, die Augen offen zu halten. Wyks Bürgermeister Uli Hess: „Die Stadt gibt jährlich unnütz viel Geld für Schildersatz aus, nur weil Sticker nicht mehr abzulösen waren.“ Den Ärger der Stadt verspricht der Bürgermeister in Zukunft weiterzugeben: „Wer erwischt wird, darf nicht nur mit einer Strafanzeige rechnen, sondern auch die Kosten für das Entfernen tragen.“