Entwicklung

2009 Juni: Nachdem die Anfragen Gewerbetreibender nach einer möglichen Erweiterung des Gewerbegebietes zunehmen, berät der Wyker Finanzausschuss über Bedarf und Optionen. Eine Erweiterung vom Kohharder Weg aus Richtung L 214 wird grundsätzlich für möglich gehalten. Allerdings müssen Grundstücksverhandlungen über Flächen privater Eigentümer geführt werden.
  August: Der Finanzausschuss berät die Planungskosten für die Erschließung des neuen Gewerbegebietes.
2013 September: Die Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster erstellt ein Verkehrsgutachten und untersucht die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen.
  November: In dem Verkehrsgutachten für die Erweiterung des Gewerbegebietes werden die Varianten „Abbiegerspur“ und „Kreisverkehrsplatz“ für die Anbindung an die L 214 vorgeschlagen. Die Variante „Kreisel“ wird in der Sitzung des Bauausschusses von allen Fraktionen für eine sinnvolle Lösung gehalten.
2014 April: Grundstücksverhandlungen mit dem betroffenen Eigentümer führen dazu, dass die Anordnung des Kreisverkehrs überdacht werden muss. Das Planungsbüro arbeitet Lösungsvorschläge aus, wie der zukünftige Kreisverkehr angeordnet werden könnte. Der Bauausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, die Kreisverkehrslösung weiterzuverfolgen und nach Osten zu verschieben.
  Juni: Nach der Neuanordnung des Kreisverkehrs soll ein Verkehrsplaner für die Planung der Verkehrserschließung beauftragt werden. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass auch Lkw mit Anhänger den Kreisel befahren können. Zudem müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde mögliche Bedenken bezüglich des Kreisverkehrs abgefragt werden.
2015 April: Einstimmig fasst die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss für das notwendige Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 53.
2017 Juli: Der B-Plan 53 steht kurz vor der öffentlichen Auslegung. Zuvor hatte der Bauausschuss die Ausnahme für eine sich unterordnende Betriebsleiterwohnung bei betrieblichem Erfordernis befürwortet. Weiterhin soll der B-Plan die Möglichkeit der Errichtung von Hybridkraftwerken einräumen. Die Möglichkeit, öffentlichen Parkraum auszuweisen, soll noch geprüft werden.
2018 April: Im Bauausschuss werden der Flächenbedarfsplan im sonstigen Sondergebiet vorgestellt und die Art der Festsetzung beraten.
2019 September: Die neben dem Umweltbericht notwendige detaillierte Erfassung der Brutvögel und Amphibien ergibt, dass durch die Umsetzung der Planung mit einem Lebensraumverlust von vier Revieren für den Kiebitz und einem Revier für die Uferschnepfe zu rechnen ist. Ausgleichsflächen müssen geschaffen werden, um die kontinuierliche ökologische Funktionalität der Fortpflanzungsstätten sicherzustellen. Benötigt werden acht Hektar; die Stadt nimmt Verhandlungen mit zum Kauf von Flächen für den erforderlichen Ausgleich auf.
  Oktober: Nachdem sich der B-Plan 53 immer wieder verzögert hatte, soll im Frühjahr mit den Arbeiten zur Erschließung des B-Plan-Gebietes begonnen werden. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf des B-Plans und dessen öffentliche Auslegung einstimmig.
2020 Mai: Die Anbindung an die L 214 soll über einen Kreisverkehr erfolgen. Nach Ausschreibung und Submission wird die SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG mit der Erschließung des B-Plans 53 beauftragt.
  Juni: Baubeginn Kreisverkehr.
  Juli: Baubeginn Erschließungsgebiet.
  August: Bauende Kreisverkehr.
2021 Mai: Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird der B-Plan von der Stadtvertretung einstimmig als Satzung beschlossen.
  Mai: Bauende Erschließungsgebiet.