Hundestrände

Aus Rücksicht auf andere Gäste dürfen Hunde vom 1. April bis 31. Oktober in Wyk nicht an den Strand. Damit sich jedoch auch unsere Vierbeiner einmal die Nordseeluft direkt am Meer um die Schnauze wehen lassen können, bieten wir für sie an besonders ausgewiesenen Strandabschnitten (Hundestrände) die Möglichkeit, auch mal am Strand zu sein:

  • Abschnitt 1 (Königstraße bis Strandmauer)
  • Abschnitt 12 (Nähe Leuchtturm)
  • Abschnitt 29 (Nähe Flugplatz) keine Strandkörbe vorhanden

Wir weisen darauf hin, dass an allen Stränden (auch Hundestrände), im Watt und auf der Promenade ganzjährig eine generelle Leinenpflicht besteht (Satzung siehe Infokasten).

Einen Flyer mit Informationen vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH) finden Sie hier (469 KB).

Hinweis zum Hundestrand am Flugplatz

(Abschnitt 29 und 30)

Der Strand für die Hundefreunde in diesem Abschnitt ist leider nicht mehr in dem Zustand, wie er für einen unbeschwerten Strandaufenthalt sein sollte. Durch die regelmäßigen Hochwasserstände in der Wintersaison sind in diesem Bereich erhebliche Sandabträge zu verzeichnen. Eine Genehmigung zum Aufschieben des Strands wird dem Hafenbetrieb aus naturschutzrechlichen Gründen zur Zeit nicht erteilt. Wir möchten ferner darauf hinweisen, dass die asphaltierte Strecke am Strand, die zur Wasserseite hin mit einer Steinschüttung versehen ist, kein Fahrradweg ist. Dieser Abschnitt ist als Küstenschutzmaßnahme zur Sicherung des Inselsockels errichtet worden. Üblicherweise wird ein Bauwerk dieser Art komplett mit Sand zugedeckt; dies ist jedoch aufgrund der Sandabträge seit einiger Zeit nicht mehr der Fall. Der Hafenbetrieb ist nach wie vor bemüht, eine grundsätzliche Änderung der Situation an diesem Strandabschnitt zu erreichen. In diesem Bereich werden ab 2024 keine Strandkörbe mehr aufgestellt.