Drachenstrand

Im Bereich des Wyker Strandes ist das Steigenlassen von Drachen vom 1. April bis 31. Oktober generell nicht gestattet. Um aber auch die Freunde des Drachensports bei unseren günstigen Winden zu Ihrem Spaß kommen zu lassen, haben wir einen Strandabschnitt eigens für den Drachenflug eingerichtet. Dieser liegt zwischen den Strandabschnitten 24 und 25.

Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die Ruhezeiten auch in diesem Abschnitt eingehalten werden. Ferner möchten wir auf die erhöhte Verletzungsgefahr für andere Strandbesucher hinweisen und bitten daher um besondere Aufmerksamkeit und Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsabständen. Bei Schadenfällen ist eine Haftung des Hafenbetriebes ausgeschlossen. Aufgrund der Nähe zum Flugplatz Wyk auf Föhr ist die Aufstiegshöhe (Seillänge) auf 50 Meter beschränkt.

Durch den Flugplatz am Südstrand ist auch zu anderen Zeiten in einem Abstand von 1,5 Kilometer zur Flugplatzbegrenzung der Aufstieg von Drachen untersagt und durch eine Ausnahmegenehmigung nur am Drachenstrand erlaubt. Zwischen 1,5 und drei Kilometer Entfernung zum Flugplatz ist die Seillänge auf 50 Meter beschränkt.