Meldungen 
13.11.2009 -- Einladung zur Einwohnerversammlung
Die Stadt Wyk auf Föhr lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner
zu einer Einwohnerversammlung am Mittwoch, dem 18.11.2009, um 19.00 Uhr, in den
Kurgartensaal im Veranstaltungszentrum ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Einführung
2. Bebauungspläne
3. Bewachung von Strand und Innenstadt
4. Kurabgabe und Fremdenverkehrsabgabe
5. Sachstand Hotelplanung
6. Stadtjubiläum 2010
7. Befahrensregelungen in der Fußgängerzone
8. Verschiedenes
Stadt Wyk auf Föhr
-Der Bürgermeister-
gez.: Heinz Lorenzen
08.10.2009 -- Bekanntmachung über die Änderung der Teileinziehung der Straßen in der Fußgängerzone
der Stadt Wyk auf Föhr:
Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vom
11.06.2009 wird die bisherige Teileinziehung der Straßen
- Königstraße: Flur 1, Flurstücke 141 und 33/4
- Sandwall: Flur 2, Flurstück 356/293 und Flur 3, Flurstück 135/7
- Große Straße: Flur 1, Flurstück 291/145
- Westerstraße: Flur 1, Flurstück 144 und Flur 2, Flurstück 289
- Mittelstraße: Flur 2, Flurstücke 343 und 297
- Carl-Häberlin-Straße: Flur 2, Flurstück 303
- Mühlenstraße (Teilbereich von Mittelstraße – Große Straße): Flur 2,
Flurstücke 290, 343/290 und 344/290
- Wilhelmstraße: Flur 2, Flurstücke 289 und 299
gemäß § 8 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) unter
Aufrechterhaltung der Widmung für den Fußgängerverkehr wie folgt geändert:
Ausgenommen von der Teileinziehung ist die Freigabe zum Befahren der
Fußgängerzone (o.g. Straßenbereiche) mit Fahrrädern in der Zeit vom 01.
März bis zum 31. Oktober -22:00 Uhr bis 10:00 Uhr- und in der Zeit vom 01.
November bis zum 28. Februar. Die bisherigen Regelungen -zeitlich begrenzter Anlieger und Lieferverkehr und
zeitlich begrenzter Fahrzeugverkehr für Ankunft- und Abfahrten von
Feriengästen- bleiben von der Änderung unberührt.
Gegen die Änderung der Teileinziehung der Straßen in der Fußgängerzone
der Stadt Wyk auf Föhr kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch wäre
innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung bei mir schriftlich oder
zur Niederschrift einzulegen.
Wyk auf Föhr, 08.10.2009
Stadt Wyk auf Föhr
-Der Bürgermeister-
gez.: Heinz Lorenzen
4. Wyker Kulturnacht war wieder hervorragend
06.07.2009 -- Auch die 4. Wyker Kulturnacht am 19. Juni 2009 war wieder ein
hervorragendes Ereignis. Die Stadt Wyk auf Föhr dankt allen Beteiligten vor und
hinter den Kulissen für ihren tatkräftigen Einsatz unter dem Motto "Von
Bürgern für Bürger". Mehr...
Hinweis
17.04.2009 -- Aus gegebenen Anlass wird noch einmal
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meldungen der Stadt Wyk auf Föhr nur auf
dieser Homepage veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie bei allen
nicht-städtischen Angeboten das zugehörige Impressum.
Die Stadt Wyk auf Föhr haftet ausdrücklich nicht für die Richtigkeit und
Zulässigkeit aller Inhalte solcher Angebote. Es gelten die gesetzlichen
Copyright-Bestimmungen. Trotz sorgfältiger Recherchen kann es vorkommen, dass
ein www-Dienst unzutreffende Daten enthält. Für die Richtigkeit aller Angaben
in diesem Informationsdienst wird deshalb keine Gewähr und keine Haftung
übernommen.
Gemeindewahl 2008
26.05.2008 -- Künftig wird die KG mit sieben Sitzen, die CDU mit vier, SPD
und Grüne mit jeweils drei Sitzen im neuen obersten Beschlussorgan der Stadt
Wyk auf Föhr vertreten sein. Mehr...
16.05.2008 -- Inzwischen wurden die neuen
Internetseiten der Amtsverwaltung unter der URL http://www.amtfa.de
ins Netz gestellt. Die Präsentation auf den Seiten der Stadt Wyk auf Föhr wird
daran sukzessive angepasst. Verwaltungsinformationen sollen jetzt aktuell auf
den neuen Seiten des Amtes vorgehalten und gepflegt werden.
20.02.2008 -- Nach langen, regenreichen
Wintertagen künden die ersten warmen Sonnenstrahlen vom nahen Frühling.
Urlaubs- und Kurgäste werden erwartet und es wird nun Zeit für den
Frühjahrsputz am Haus und im Garten.
Unser Feriengebiet Föhr-Amrum verdankt einen großen Teil seines guten Rufes den sauberen
Straßen und Wegen und dem gepflegten Zustand der privaten und öffentlichen
Grundstücke. Den Einsatz der Grundstückseigentümer(innen) oder deren
Pächter und Mieter möchte ich an dieser Stelle dankend erwähnen.
Leider gibt es aber immer wieder einige wenige
Grundstückseigentümer(innen) oder deren Mieter und Pächter, die die ihnen
obliegenden Verpflichtungen nach den Straßenreinigungssatzungen gar nicht oder nicht genügend
erfüllen Ich bitte daher die vielen auf Sauberkeit bedachten Bürgerinnen und Bürger
um Verständnis, wenn ich hier alle Grundstückseigentümer(innen) und die von
ihnen mit der Pflege der Grundstücke Beauftragten oder Verpflichteten (z.B.
Mieter oder Pächter) bitte, der Reinigungspflicht regelmäßig und vollständig
nachzukommen.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Gehwege, Fußgängerstraßen,
begehbaren Seitenstreifen, Radwege, Rinnsteine vor dem
Grundstück und auf den von der Straße einsehbaren Teil des Gartens am Hause.
Die Ablagerung von Hausmüll, Sperrmüll, Autowracks und sonstigen Abfällen auf
dem eigenen Grundstück ist nicht gestattet.
Die zu reinigenden Straßenteile sind bei Bedarf, jedoch mindestens einmal
wöchentlich zum Wochenende, zu säubern und von Unkraut zu befreien.
Ferner ist eventueller Überwuchs von Bäumen und Büschen auf den öffentlichen
Gehwegen oder der Fahrbahn umgehend zu entfernen. Die im Straßenverkehr
erforderlichen Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen müssen durch
ausreichenden Rückschnitt der Anpflanzungen gewährleistet bleiben. Auf die
Haftung der Grundstückseigentümer(innen) für eventuelle Schäden wird
verwiesen.
Ich mache gleichzeitig darauf aufmerksam, dass ich in angemessener Frist
nicht umhin kann, nach dieser Aufforderung gegen diejenigen
Grundstückseigentümer(innen) oder andere zur Reinigung verpflichtete Personen
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzuschreiten, die auch dann nicht
die Verpflichtungen der Straßenreinigungssatzungen oder der Verordnungen zum Schutze
des Kurbetriebes erfüllen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Ordnungsämter in Wyk auf Föhr und Nebel auf Amrum.
Stadtvertretung beschließt Resolution
18.02.2009 -- In ihrer Sitzung am 5. Februar 2009 hat die Stadtvertretung der
Stadt Wyk auf Föhr eine Resolution zur Erhaltung der örtlichen Postfiliale am
jetzigen Standort beschlossen. Mehr...
31.01.2008 -- Mit dem
Biike-Brennen am 21.02.2008 soll auch der diesjährige nasse Winter vertrieben
werden. Der Garten wird in Erwartung der ersten Frühlingssonne hergerichtet, es
fällt dabei immer brennbares Material für das Biikefeuer ab. Um das Angenehme
mit dem Nützlichen zu verbinden, sollte die gute Gelegenheit nicht versäumt
werden, auch die Hecken und Büsche in den Vorgärten auf die
Grundstücksgrenzen zurück zu schneiden, so dass alle Gehwege uneingeschränkt
benutzbar sind. Insbesondere sind dabei natürlich auch die Straßenkurven und
die Einmündungen zu berücksichtigen, an denen die Grundstücksbepflanzung
nicht zu hoch und nicht zu weit in das Sichtdreieck der Verkehrsteilnehmer
hineinwachsen darf. Bei eventuellen Unfällen mit Sichtbehinderung durch
Heckenüberwuchs ist die Beteiligung der Grundstückseigentümer am entstandenen
Schaden nicht ausgeschlossen. In den Gemeinden oder beim Amt Föhr-Amrum
erhalten die Bürger regelmäßig Auskunft darüber, wann der Biikeplatz für
die Aufnahme von brennbaren Gartenabfällen geöffnet ist. In Wyk auf Föhr wird
das Biike-Brennen mit zünftiger Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Wyk
wieder am Fehrstieg abgehalten. Für die Aufnahme von Handlasten steht der
Biikeplatz ab Samstag, dem 02.02.2008 zur Verfügung.
Nutzen Sie die Zeit, lange dauert der Winter hoffentlich nicht mehr.
24.01.2008 -- Das Amt Föhr-Amrum weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit
keine neue (Neu-)Bürgerbroschüre aufgelegt wird. Erst im letzten Jahr ist
eine solche Broschüre in Zusammenarbeit mit der Firma Inixmedia GmbH neu entstanden.
In dieser Woche häufen sich Meldungen verschiedener Gewerbebetriebe aus dem
Amtsbereich, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Man
nutzt dabei offensichtlich verschiedene Firmennamen. Verträge dieser Art hat das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen! Anzeigenakquisiteure für
amtseigene Publikationen sind grundsätzlich mit einem schriftlichen
Legitimationsschreiben der Amtsdirektorin ausgestattet. Sollten Sie Rückfragen haben oder in einem Fall unsicher sein, dürfen
Sie
sich gerne an das Hauptamt unseres Hauses (Herrn Daniel Schenck, Tel.-DW 4681 5004-824)
wenden.
16.11.2007 -- Die Stadt Wyk auf Föhr lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner zu einer
Einwohnerversammlung am Montag, dem 26.11.2007, um 19.00 Uhr, in den Kurgartensaal im Veranstaltungszentrum ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Einführung
2. Neugestaltung Sandwall und Königstraße
3. Anbau eines Bistros an das AquaWyk
4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
a) Sonderbaufläche für soziale Zwecke nördlich der Boldixumer Straße
b) Erweiterung des Gewerbegebietes
5. Verschiedenes
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
auf der Einwohnerversammlung am 26. November, zu der Sie herzlich eingeladen sind, wollen wir
Sie über einige wichtige Angelegenheiten unserer Stadt informieren und Ihnen die Gelegenheit zur
Aussprache geben. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“
die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Falls gewünscht, kann die Versammlung
über vorgebrachte Anregungen abstimmen; mehrheitlich getragene Vorschläge werden dann in die
Tagesordnung der Stadtvertretung oder der Ausschüsse aufgenommen. Insoweit kann die
Einwohnerversammlung zwar keinen verbindlichen Beschluss über die Verwirklichung der Anregungen
fassen, aber doch in beratender Funktion tätig werden.
Ich freue mich auf eine anregende Versammlung mit Ihnen
Ihr Bürgermeister
Heinz Lorenzen
11.05.2007 -- Zum 01.01.2007 haben die Verwaltungen der Ämter Amrum,
Föhr-Land und der Stadt Wyk auf Föhr fusioniert. Das neu gebildete Amt Föhr-Amrum möchte nun eine
Informationsbroschüre für alle BürgerInnen sowie NeubürgerInnen der Inseln Amrum und Föhr veröffentlichen.
In einem neuen Layout und mit gemeinsamen Inhalt wird sie auch an alle Haushalte der Inseln kostenlos
verteilt. Wo kann ich mein Anliegen in der Verwaltung erledigen? Diese Frage wird in übersichtlicher
Form beantwortet. Einzelkartografien und Beschreibungen aller Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr
ergänzen die Informationen und den behördlichen Wegweiser. Viele Telefonnummern von Ärzten bis zu
Vereinen und Verbänden, die oft nicht auffindbar sind, werden ebenfalls enthalten sein. Natürlich möchte
das Amt die Broschüre auch dazu nutzen, die neue Struktur der Verwaltung vorzustellen.
Die neue Broschüre wird auch die gewohnte Übersicht zu Vereinen und Verbänden enthalten. Die
Ansprechpartner dieser Organisationen werden daher gebeten, sich bis 15. Juni 2007 mit Herrn Schenck
unter den u.g. Kontaktdaten in Verbindung zu setzen, um ihm die notwendigen Angaben mitzuteilen.
Allen Betrieben auf Föhr und Amrum wird die Möglichkeit geboten, sich im Kontext der Broschüre vorzustellen.
Kontakt: Firma inixmedia GmbH, Tel. 0431/6684860, Frau Anneliese Richter, 0170/3444386.
Anregungen oder Fotoideen nimmt für die Redaktion des Amtes Föhr-Amrum, Herr Daniel Schenck,
Tel. 04681/5004-824 oder d.schenck@amtfa.de entgegen.
12.07.2006 -- Das Bundesverfassungsgericht hat
mit Beschluss vom 21.06.2006 in dem Verfahren 1 BvR 1644/05 die
Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit dieser Entscheidung wurde im Prinzip bestätigt, dass die
Verfassungsbeschwerde unbegründet ist. Bei der Stadt Wyk auf Föhr sind
seinerzeit wegen der damals anhängigen Beschwerde "vorsorglich"
zahlreiche Rechtsbehelfe gegen die Grundsteuerfestsetzung eingelegt worden. Die
Rechtsbehelfsführer müssen nun damit rechnen, dass ihre Widersprüche
kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Wer einer formellen Zurückweisung
zuvorkommen will, sollte seinen Widerspruch deshalb lieber umgehend schriftlich
zurücknehmen.
22.02.2006 -- Bisher sind auf der Insel Föhr
noch keine Fälle von Vogelgrippe festgestellt worden. Konkrete
Vorbeugungsmaßnahmen gegen den gefährlichen H5N1-Virus wurden jedoch in der
vergangenen Woche aufgenommen. So werden sämtliche Küstenabschnitte der Insel
seitdem regelmäßig von den Freiwilligen Feuerwehren sowie in Wyk auf Föhr
zusätzlich von der Firma GrünBau überprüft. Dabei wurden bisher
insgesamt 25 tote Tiere gefunden, die aber vermutlich eines natürlichen Todes
gestorben sind. 18 dieser Todfunde sind unter Beachtung strenger
Vorsichtsmaßnahmen an das Landeslabor in Neumünster übersandt worden. Eine
Bestätigung darüber, ob eines der Tiere den Grippevirus in sich trug, liegt
zur Zeit nicht vor.
Wer tote Tiere findet, sollte diese keinesfalls anfassen. Den Fund eines
toten Wildvogels sollte man dann unverzüglich melden. Für die Insel Föhr
nehmen diese Meldungen die Polizei, die örtlichen Ordnungsbehörden und die
Tourismus GmbH unter folgenden Rufnummern entgegen:
- Polizei-Zentralstation Wyk/Föhr
Am Hafendeich 15, Tel. 04681 580470 oder Notruf 110
- Ordnungsbehörde der Stadt Wyk auf Föhr
Hafenstraße 23, Tel. 04681 5004-0
- Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Land
in Midlum, Tel. 04681 5972-0
- Städtische Tourismus GmbH
Feldstraße 36, Tel. 04681 300
Von den obigen Dienststellen werden dann unverzüglich die weiter notwendigen
Maßnahmen in die Wege geleitet.
Das Land Schleswig-Holstein und auch der Kreis Nordfriesland haben zudem
Telefon-Hotlines eingerichtet, bei denen besorgte Bürgerinnen und Bürger
jederzeit nähere Informationen zum Thema Vogelgrippe erhalten können. Die
Rufnummern dieser Hotlines lauten:
- Hotline des Kreises Nordfriesland, Tel. 04841 89760
- Hotline des Landes Schleswig-Holstein, Tel. 0431 160 6666
Aktuelle Informationen für Schleswig-Holstein sind auch im Internet auf
den Seiten der Landesregierung zu finden. Sobald neue Informationen und
Erkenntnisse zu diesem Thema für den Bereich der Insel Föhr vorliegen, wird an
dieser Stelle weiter darüber berichtet werden.
10.01.2006 -- Wie in der Vergangenheit werden in
diesem Jahr wieder die ausgedienten Weihnachtsbäume von der Wyker Jugendfeuerwehr
eingesammelt. Die Sammlung findet statt am Samstag, dem 21. Januar 2006. Es wird gebeten, die Bäume an diesem Tage spätestens um 8.00 Uhr
ohne jeglichen Weihnachtsschmuck (Lametta, Kerzenhalter, usw.)
sichtbar auf dem Gehweg oder Seitenstreifen bereitzulegen.
Andere Gartenabfälle oder Bruchholz von Bäumen und Büschen werden nicht angenommen.
04.10.2005 -- Derzeit befindet sich die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2005 im Veröffentlichungsverfahren. Der Nachtrag
wurde am 22. September von der Stadtvertretung verabschiedet. Im Ergebnis zeigt
sich im Vergleich zum Ursprungsentwurf eine Abschlussverbesserung. Diese
resultiert überwiegend aus Mehreinnahmen und Kosteneinsparungen im Verwaltungshaushalt.
Eine besondere Rolle spielen dabei sich jetzt abzeichnende höhere
Steuereinnahmen der Stadt. Von einzelnen größeren Gewerbebetrieben müssen
aufgrund neuer Messbescheide (Abrechnungsjahr 2003) erhebliche
Steuernachzahlungen geleistet werden. Entsprechend waren die aktuellen
Gewerbesteuervorauszahlungen anzupassen. so dass die Stadt allein bei dieser
Haushaltsposition Mehreinnahmen von 481 T€ erwarten darf. Dies entspricht
einer Ansatzerhöhung um mehr als 60%. Auch die Einnahmen aus der
Zweitwohnungssteuer fallen höher als erwartet aus (Mehreinnahmen 28 T€).
Als neue, den Verwaltungshaushalt belastende Positionen sind zu nennen:
höhere Gewerbesteuerumlage (130 T€), niedrigere Abwasserbeseitigungsgebühren
(58 T€), Gutachterkosten im Zusammenhang mit der Neuorganisation der
Abwasserbeseitigung (32 T€), höhere Kosten für Geräte und Ausrüstung auf
der Kläranlage (26 T€), Mehrausgaben für die Kostenbeteiligung der Stadt an
Kindergärten (20 T€). Im Ergebnis kann die zum Ausgleich des
Verwaltungshaushalts vorgesehene Zuführung (gemäß § 21 Abs. 3 GemHVO)
dadurch um 306.600 € reduziert werden.
Im Vermögenshaushalt sind bedeutende Mehrausgaben für die
Umbaumaßnahme "Feldstraße 36" zu erwarten. Bei Verabschiedung des
Ursprungshaushalts war noch unbekannt, dass die komplette Elektroinstallation
des Objektes wegen Überalterung erneuert werden musste. Zudem wurden wegen
nachträglich entschiedener Nutzungszuweisungen (Musikschule, Kurdirektorwohnung
usw.) höhere Aufwendungen (z.B. für Schallschutzmaßnahmen) erforderlich.
Statt der zunächst veranschlagten 125 T€ sind für die Baumaßnahme nunmehr
303 T€ vorzusehen.
Für den Erwerb eines Grundstückes an der Kläranlage werden zusätzliche
Mittel in Höhe von 59 T€ benötigt. Die Maßnahme "Solare
Klärschlammtrocknung" erfordert Mehrausgaben von 40 T€. Die im Bereich
des Brandschutzes angemeldeten Mehrausgaben für Hebekissen und
Atemschutzgerätschaften (19 T€) werden komplett durch entsprechende
Mehreinnahmen und Investitionskosteneinsparungen der Feuerwehr (ebenfalls 19
T€) gedeckt.
Im Ergebnis zeigt sich nach alle dem eine Gesamt-Abschlussverbesserung von
88.600 €. Um diesen Betrag kann die zum Ausgleich des Gesamthaushalts
vorgesehene Rücklagenentnahme reduziert werden. Der voraussichtliche Stand der
allgemeinen Rücklage der Stadt Wyk auf Föhr würde danach am Jahresende 2005
rund 1,2 Mio.€ betragen.
25.04.2005 -- Der Landtag des Landes Schleswig-Holstein in
Kiel hat aufgrund der vielen Unfälle mit gefährlichen Hunden in den
vergangenen Jahren ein neues Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden
ausgehenden Gefahren erlassen. Das neue Gesetz wird am 1. Mai 2005 in Kraft
treten und spricht alle Halter sowohl von gefährlichen als auch von
ungefährlichen Hunden mit neuen Verhaltensvorschriften insbesondere beim
Ausführen des Hundes in der Öffentlichkeit an. So ist zunächst oberster
Grundsatz, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine
Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Deshalb fordert das Gesetz
auch Leinenzwang für Hunde aller Größen und Rassen in Fußgängerzonen, in
Haupteinkaufsbereichen und allen innerörtlichen Straßen und Plätzen mit
starkem Publikumsverkehr. Ebenso ist jeder Hund anzuleinen auf Märkten und
Volksfesten, in Park- und Grünanlagen, im Wald und im Watt, auf der Wyker
Kurpromenade, auf Sportanlagen, Friedhöfen und in öffentlichen Gebäuden.
Totales Betretungsverbot haben Hunde in Kirchen, Schulen, Krankenhäusern,
Versammlungsräumen, auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen sowie am gesamten
Badestrand mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände. Wer einen Hund
außerhalb dieser genannten Orte ohne Leine ausführen möchte, muss Gewähr
dafür bieten, dass von dem frei laufenden Hund keine Gefahr ausgehen kann,
d.h., die Aufsichtsperson muss körperlich in der Lage sein, den Hund zu
bändigen und der Hund muss auf Befehl der Aufsichtsperson stehen bleiben oder
sofort zur Aufsichtsperson zurückkehren. Ist dies nicht gesichert, ist der Hund
überall anzuleinen, sobald er das private Grundstück des Halters verlässt.
Nach diesen Vorschriften ist es also uneingeschränkt verboten, einen Hund ohne
jegliche Aufsicht auf öffentlichen Straßen laufen zu lassen. Unberührt bleibt
die Anforderung des Abfallbeseitigungsrechts, dass jeder Hundehalter die
Hinterlassenschaft seines Hundes selbst von der Straße entfernen muss, weil
eben dieser Hundkot ebenfalls eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
darstellt.
Eine besondere Regelung ist für „gefährlichen Hunde“ geschaffen worden.
Gefährlich ist ein Hund, wenn er aufgrund besonderer Vorfälle von einer dafür
zuständigen Behörde als gefährlicher Hund eingestuft worden ist oder wenn es
sich um einen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier oder um Kreuzungen dieser Rassen
untereinander oder mit anderen Hunden handelt. Alle Besitzer gefährlicher Hunde
benötigen ab dem 1. Mai 2005 eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Darüber
hinaus hat jeder gefährliche Hund in der Öffentlichkeit einen Maulkorb sowie
ein leuchtend hellblaues Halsband zu tragen und ist ständig an einer höchstens
zwei Meter langen Leine zu führen.
Die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Wyk auf Föhr ist zuständige
Behörde für diese Erlaubnis und kann auch über die Voraussetzungen zur
Erteilung der Erlaubnis informieren. Den vollständigen Text des neuen
Gefahrhundegesetzes finden Sie auch im Internet unter http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2011-1.htm.
06.05.2004 -- Es ist nunmehr absolut gewiss, dass es Ratten auf der Insel Föhr gibt. Auf
noch nicht ermitteltem Weg ist die "Wanderratte" (rattus norvegicus)
jetzt auch auf Föhr eingewandert und hat sich in einem erschreckenden Umfang
verbreitet. Betroffen sind nach Fund- oder Sichtmeldungen insbesondere die
Inseldörfer, doch auch innerhalb der Wyker Stadtgrenzen sind bereits vereinzelt
Ratten gesichtet worden. Deshalb die Bitte an die Bevölkerung, keinerlei
Lebensmittelabfälle, insbesondere keine Fleisch-, Fisch- oder sonstigen
Speisereste wie Backwaren, Nudeln oder Süßigkeiten als Kompost auf dem eigenen
Grundstück oder in der Bio-Tonne zu entsorgen. Diese Abfälle gehören in die
graue Restmülltonne. Ratten tauchen auch gerne dort auf, wo Haustiere wie
Hühner, Rinder, Schweine und Schafe gehalten und gefüttert werden oder dort,
wo Tierfutter lagert.
Sollten Ratten gesichtet oder tot gefunden werden, unterrichten Sie bitte
sofort die für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsbehörde. Die Mitarbeiter der
Ordnungsbehörden in Wyk auf Föhr und in Midlum können Ihnen beratend helfen,
einen eventuellen Befall Ihres Grundstückes mit Ratten zu bekämpfen.
22.04.2004 -- Auf den Parkplätzen in der Süderstraße,
am Hafen und hinter dem
Rathaus auf dem Oberdeck ist in diesem Jahr erstmals eine Gebührenpflicht eingeführt worden,
um diese Parkplätze mehr als stadtnahe Kurzzeitparkmöglichkeiten nutzen zu
können. Die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung sind eingerichtet.
Die Gebührenpflicht ist auf täglich 8.00 - 20.00 h begrenzt. Der Tarif sieht für jede
angefangene Stunde 0,50 Euro vor. Die Tageskarte für maximal 12 Std. kostet 5,00 Euro.
Die erwirtschaften Mittel werden überwiegend für die Schaffung und Unterhaltung von
öffentlichen Parkplätzen verwendet.
Inzwischen sind die Automaten auch mit einer sogenannten
"Brötchentaste" ausgestattet worden. Nutzer können Ihre Fahrzeuge
dadurch jetzt bis zu 30 Minuten kostenlos abstellen. Die Stadt folgt damit einem
Wunsch der Einzelhändlerschaft der Innenstadt, die Parkplätze Einkäufern mit
PKW kurzfristig gebührenfrei anzubieten.
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